Verlängert sich meine Mitgliedschaft automatisch?
Ja, Ihre Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich 6 Wochen vor 31. August (Ende des Geschäftsjahres) erfolgen.
Spenden und Beiträge: was ist wie abzugsfähig?
Spenden und Beiträge (Zuwendungen) für gemeinnützige Zwecke Spenden und Beiträge (Zuwendungen) zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher, kultureller und gemeinnütziger Zwecke sind Sonderausgaben; sie werden aber nur mit höchstens jährlich 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt. Spenden, die den abzugsfähigen Höchstbetrag von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte übersteigen, können zeitlich unbegrenzt in den folgenden Kalenderjahren berücksichtigt werden (sog. Spendenvortrag). Spenden müssen durch eine sog. Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster nachgewiesen werden. Für Spenden (Zuwendungen) bis zu einem Betrag von 200 € wird es jedoch aus Vereinfachungsgründen zugelassen, dass anstelle einer von der Körperschaft ausgestellten Zuwendungsbestätigung der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug) eines Kreditinstitut vorgelegt werden kann. Dieses Verfahren ist anwendbar, wenn a) der Empfänger der Zuwendung eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. eine Gemeinde) oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder b) der Empfänger eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes steuerbegünstigte Körperschaft ist (z. B. ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung) ist, die steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf. Weitere Voraussetzung ist, dass der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer (= "Anerkennung" als gemeinnützige Körperschaft) auf einem vom Empfänger hergestellten Beleg aufgedruckt sind. Zusätzlich muss auf dem Beleg angegeben werden, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. Spenden (Zuwendungen) sind nicht nur Leistungen in Geld, sondern auch Sachspenden. Ausdrücklich ausgenommen vom Spendenabzug sind jedoch Nutzungen und Leistungen (z. B. unentgeltliche Arbeitsleistung). Die Sachspenden sind mit dem gemeinen Wert als Spenden berücksichtigungsfähig (bei diesen Sachspenden muss aus der Zuwendungsbestätigung der Wert und die genaue Bezeichnung der gespendeten Sache ersichtlich sein).
Kann ich im laufenden Schuljahr beitreten?
Ja, sie können dem Verein jederzeit beitreten. Wir buchen zum nächsten 01.03. eines Jahres ab.
Wie kann ich eine finanzielle Unterstützung beim Förderverein beantragen?
Schreiben sie uns eine kurze Information bezüglich des benötigten Bedarfs. Jede Entscheidung für eine Unterstützung wird mit der Schulleitung abgestimmt.
Wie kann ich Projektpate werden?
Sie können einen Sponsorenvertrag mit dem Förderverein abschliessen und dort genau das definieren, was sie gerne für ein Projekt oder eine Mittelverwendung übernehmen möchten.
Warum sind die Kurse am Nachmittag nicht mehr kostenfrei?
Wir möchten Ihren Kindern ein abwechslungsreiches und qualitativ hochwertiges Programm anbieten. Hierfür engagieren wir fachlich ausgebildete Kursleiter. Daher berechnen für alle Angebote einen Stundensatz/Schüler von max. 3,50 Euro, um dies kostendeckend zu ermöglichen. Bei externen Kursanbietern müssen wir uns nach dem Angebot des Veranstalters richten und dieses gegebenfalls subventionieren oder Sponsoren finden. Wenn es ihnen nicht möglich ist, die Gebühren zu übernehmen, ihr Kind aber Interesse an einem Angebot hat, kann der Förderverein im Einzelfall die Kosten übernehmen. Bitte setzen sie sich mit uns diesbezüglich in Verbindung - auch gerne per E-Mail.
Wo bekomme ich Anmeldeformulare?
Anmeldeformulare liegen den Ausschreibungen bei oder sie erhalten diese im Sekretariat der Schule und natürlich jederzeit online.
Wo melde ich mein Kind zu den Kursen an?
Bitte geben sie das Anmeldeformular im Sekretariat der Schule ab.
Wie bezahle ich die Kurse?
Die Kursgebühren werden per Einzugsermächtigung von ihrem Konto abgebucht oder direkt beim Kursleiter gezahlt.
Schreiben sie uns eine E-Mail oder rufen sie uns an - wir möchten ihnen gerne weiterhelfen.